Die Beflaggung des Schlosses |
Das Reglement für die Beflaggung des Königlichen Schlosses wurde seit dem 6. Juni 2003 vom Hof neu festgelegt. Es lautet wie folgt: |
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Hält sich Seine Majestät der König in Norwegen auf, wird das Schloss mit der Königsflagge beflaggt, außer der König hält sich in Stiftsgården in Trondheim auf oder ist an Bord der K/S Norge in norwegischen Gewässern. Befindet sich Seine Majestät der König im Ausland und übernimmt Seine Königliche Hoheit der Kronprinz die Regentschaft, ist das Schloss mit der Flagge des Kronprinzen zu beflaggen. Halten sich beide, der König und der Kronprinz, außer Landes auf, so ist die
Staatsflagge aufzuziehen. |
Die Flagge des Königs:
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Die Flagge des Kronprinzen:
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