Verdienstorden und Medaillen |
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Verdienstorden
St. Olavs Orden. Foto: kongehuset.no
Die
meisten Staaten der Welt haben ein Ordenswesen. Mit der Verleihung eines
Ordens zeichnet das Staatsoberhaupt Landsleute oder Ausländer für Leistungen
im Dienste der Gesellschaft aus. Der Obere eines Ordens wird Großmeister
genannt. Im Spätmittelalter begannen viele Fürsten Europas, eigene Ritterorden
zu stiften. Damit sollten herausragende Untergebene belohnt und enger an die
Person des Fürsten gebunden werden. Der englische Hosenbandorden und der
dänische Elefantenorden stammen aus dem Mittelalter. Nach der Stiftung der Ehrenlegion, des wichtigsten französischen Ordens, im Jahr 1802 wurde es üblich, einen Orden in mehrere Grade und Klassen einzuteilen. Obwohl dem König schon in der norwegischen Verfassung von 1814 die Möglichkeit gegeben wurde, Orden zu verleihen, wurde der erste Orden Norwegens erst 1847 gestiftet. Kgl. Norwegischer St.-Olav-OrdenDieser 1847 von König Oscar I. gestiftete Orden wird als "Auszeichnung für
hervorragende Verdienste um das Vaterland und die Menschheit" verliehen.
Großmeister des Ordens ist der König. Der St.-Olav-Orden ist nach Olav dem
Heiligen - Anfang des 11. Jahrhunderts König von Norwegen - benannt und in
fünf Klassen eingeteilt: Großkreuz, Kommandeur mit Stern, Kommandeur, Ritter
1. Klasse und Ritter. Zum Orden gehört auch eine Ordenskette, die der König
Trägern des Großkreuzes verleihen kann. Kgl. Norwegischer VerdienstordenDieser 1985 von König Olav V. gestiftete Orden wird an ausländische Staatsbürger sowie im Ausland wohnhafte norwegische Staatsangehörige als Auszeichnung für besondere Verdienste um norwegische Interessen verliehen. Auch in Norwegen tätige ausländische Beamte können damit für diplomatische und konsularische Verdienste ausgezeichnet werden. Großmeister des Ordens ist der König. Der Verdienstorden ist in die Klassen Großkreuz, Kommandeur mit Stern, Kommandeur, Ritter 1. Klasse und Ritter eingeteilt. Das Ordensband ist königsblau. Das Ordenszeichen wird entsprechend den für den St.-Olav-Orden geltenden Bestimmungen getragen und geht in das Eigentum des Empfängers über. Vorschläge zur Ordensverleihung sind an S. M. den König zu richten und der Protokollabteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zuzuleiten. Der Orden wird von S. M. dem König auf Empfehlung des Ordensrates bestehend aus dem Hofchef, dem Protokollchef des Außenministeriums und dem Kanzleichef des St.-Olav-Ordens verliehen. Quelle/Fotos: norwegen.no, kongehuset.no |